Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Media Film Productions UG (haftungsbeschränkt)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Media Film Productions UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden
    „MFP“) erteilten Aufträge in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, MFP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle von MFP hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Grafik- und Webdesign usw.)

II. Urheberrecht

  1. MFP bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter steht das Urheberrecht an den geschaffenen Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an MFP.
  3. Bei der Verwertung der Werke können MFP bzw. der jeweilige Mitarbeiter, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MFP zum Schadensersatz.
  4. Die Rohdaten verbleiben bei MFP. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Besteller erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  5. MFP hat das Recht, erstellte Werke als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen z.B. für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse oder auf Messen. Der Besteller spricht MFP von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Herstellung des vereinbarten Werks ausschließlich nach Vorkasse.
  2. Sofern die Parteien andere Zahlungsbedingungen vereinbart haben, bleiben die bestellten Werke bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MFP und dürfen nicht ohne Zustimmung von MFP veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden.
  3. Hat der Besteller an MFP keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der bestellten Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Besteller während oder nach der Produktion des Werks Änderungen, so hat er die Mehrkosten auf Stundenbasis gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zu tragen. MFP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MFP, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Ver-trags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MFP nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

V. Nebenpflichten
Der Besteller versichert, dass er an allen MFP übergebenen Vorlagen/Unterlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, stellt der Besteller MFP frei.

 

VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Bestellers können gespeichert werden. MFP verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MFP, sofern der Besteller nicht Verbraucher ist. Der Gerichtsstand ist Berlin, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland hat. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und MFP gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages mit dem Besteller oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende
    Bestimmung zu ersetzen.